PRÄVENTIONSKONZEPT COVID 19 bei Spielveranstaltungen

Version: Stand 25.September 2020
Allgemeine Bedingungen:
Die Teilnahme jedes Einzelnen / jeder Einzelner erfolgt in völligem Bewusstsein, dass eine Covid-19 Ansteckung trotz aller Hygiene- und Präventionsvorkehrungen möglich ist. Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Der Besuch des Fußballplatzes ist nur gesund und frei von Covid-19 Symptomen erlaubt. Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.

Nennung verantwortlicher Person:
Für den SV Gerasdorf/Stammersdorf ist als Kontaktperson bzw. für die organisatorischen Maßnahmen zuständig: Thomas INSAM 0664/5369993

Informations- und Aufklärungspflicht:
Alle Spieler*Innen und Funktionär*Innen des SV Gerasdorf/Stammersdorf sind über das Präventionskonzept informiert und aufgeklärt. Informationsmaterial und Verhaltensanleitungen sind im Eingangsbereich und in der Kantine ausgehängt. Der Präventionsverantwortliche ist für das Aushängen von Informationsmaterial zuständig.

Kontaktinformation:
Die Dokumentation der Besucher*Innen wird am Eingang durch Registrierung sichergestellt. Verfügbare Daten über Name, Telefonnummer, e-mail-Adresse unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

Besucherregelung:
Es werden max. 250 Besucher nach Registrierung eingelassen.
Die Zahl von 250 Besuchern betrifft Freiluftveranstaltungen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sowie Spieler und Betreuer werden nicht mitgerechnet.
Die Besucher*Innen werden darauf hingewiesen, dass ein Sicherheitsabstand von 1m zu wahren ist. Beim Betreten des Platzes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Spiele können ausnahmslos nur von gekennzeichneten Sitzplätzen die beim Einlass zugeteilt werden beobachtet werden. Sitzplätze sind so ausgelegt u. gekennzeichnet, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet ist! (im Anhang Tribünen- Sitzplanübersicht!)

Stehplätze sind verboten. Im Kantinen und WC-Bereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf Begrüßungen mit Körperkontakt ist zu verzichten. Auch beim Verlassen des Fußballplatzes ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Minderjährige sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten!

Kantine:
Die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Kantinenbetrieb betreffen zum einen den Umstand, dass Kund*Innen im geschlossenen Raum – sofern sie sich nicht am Verabreichungsplatz befinden – stets einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und zum anderen Besuchergruppen aus max. 10 Personen (zuzüglich minderjähriger Kinder, für die Aufsichtspflicht besteht) bestehen dürfen, sofern die Gruppe nicht aus Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besteht.

Hygienemaßnahmen:
Der WC-Bereich sowie die Garderoben für die Heim- und Gastmannschaften werden regelmäßig desinfiziert.
Flüssigseife und Einweghandtücher werden zur Verfügung gestellt. Aufforderungen und Anleitung zum Händewaschen sind ausgehängt.

Material:
Infoplakate sind im Eingangs- und Kantinenbereich ausgehängt.
Benutzbare Sitzplätze sind mit Nummern gekennzeichnet.

Wir werden in der Zeit dieser infektionsepidemiologischen Situation laufend mit Neuerungen und Änderungen konfrontiert, die sehr viel Flexibilität erfordern. Daher werden stets die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten bzw. angepasst. Das betrifft auch dieses Präventionskonzept.

Gerasdorf, am 24. September 2020

Die Vereinsleitung







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